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Liquidation einer Gesellschaft in Tschechien

Möglichkeiten der Liquidation einer Gesellschaft in Tschechien


Die Liquidation einer Gesellschaft ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren zur ordnungsgemäßen Beendigung ihrer Tätigkeit, zur Abwicklung ihres Vermögens und ihrer Verbindlichkeiten und zur anschließenden Löschung aus dem tschechischen Hundelsregister. Das geeignete Verfahren hängt vor allem vom tatsächlichen Zustund der Gesellschaft ab. In der Praxis bieten wir zwei grundlegende Varianten an.

Für ausländische Eigentümer tschechischer Gesellschaften ist eine persönliche Reise nach Tschechien in der Regel nicht erforderlich. Die notwendigen rechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und notariellen Schritte können grundsätzlich auf Grundlage einer Vollmacht durchgeführt werden. Je nach Staat, in dem Dokumente unterzeichnet werden, können Beglaubigung, Apostille, Superlegalisation oder eine amtliche Übersetzung ins Tschechische erforderlich sein. Die meisten Stundardfälle können daher vollständig aus der Ferne abgewickelt werden.

1. Übernahme der Gesellschaft zum Zweck der Liquidation

Diese Variante eignet sich vor allem für Gesellschaften, die ihre Geschäftstätigkeit faktisch beendet haben, keine Arbeitnehmer, kein wesentliches Vermögen und keine sonstigen Angelegenheiten haben, die eine aktive langfristige Verwaltung erfordern. Der Ablauf umfasst insbesondere die Übertragung der Geschäftsanteile, die Änderung des Vertretungsorgans, die Auflösung der Gesellschaft mit Liquidation, die Bestellung des Liquidators und den Beginn der Liquidation. Nach Abschluss der Übertragung ist der bisherige Eigentümer nicht mehr Gesellschafter und nach Durchführung der entsprechenden Änderungen auch nicht mehr Geschäftsführer. Die Gesellschaft ist nicht zur Fortsetzung ihrer Geschäftstätigkeit bestimmt; das Verfahren dient ihrer ordnungsgemäßen Abwicklung und Löschung aus dem Hundelsregister.

Was diese Variante üblicherweise umfasst
  • Vorbereitung der Vertrags- und Gesellschaftsdokumentation
  • Koordination des Notartermins
  • Übertragung der Gesellschaft und Bestellung des Liquidators
  • Kommunikation mit Behörden, Gläubigern und sonstigen Institutionen
  • Erfüllung der gesetzlichen und Veröffentlichungspflichten
  • Abschluss der Liquidation und Einreichung des Löschungsantrags
Für welche Gesellschaften ist diese Variante geeignet?
  • die Gesellschaft übt faktisch keine Geschäftstätigkeit mehr aus
  • sie hat keine Arbeitnehmer
  • sie verfügt über kein wesentliches oder noch abzuwickelndes Vermögen
  • sie hat keine wesentlichen offenen Geschäftsbeziehungen
  • sie erfordert keine langfristige individuelle Verwaltung durch einen Liquidator
Orientierungskosten

Die Vergütung für die Übernahme der Gesellschaft und die Durchführung einer Stundardliquidation beträgt in der Regel CZK 35,000 / EUR 1,450 / USD 1,700. Die Notarkosten liegen üblicherweise bei etwa CZK 11,000–14,000 / EUR 450–580 / USD 530–680. Fehlen Jahresabschlüsse oder erforderliche Buchhaltungsunterlagen, kann eine fachliche Stellungnahme eines tschechischen Steuerberaters erforderlich sein; die Orientierungskosten betragen CZK 3,900 / EUR 160 / USD 190.

2. Bestellung eines externen Liquidators ohne Übertragung der Gesellschaft

Diese Variante ist für Gesellschaften bestimmt, bei denen Vermögen, Arbeitnehmer, Verbindlichkeiten, Vertragsverhältnisse, Forderungen, Gerichts- oder Verwaltungsverfahren oder undere offene Angelegenheiten aktiv abgewickelt werden müssen. Die Geschäftsanteile werden nicht übertragen. Die bisherigen Gesellschafter bleiben Eigentümer und bestellen einen externen Liquidator, der die Verwaltung der Gesellschaft im für die Liquidation erforderlichen Umfang übernimmt.

Wann ist diese Variante geeignet?
  • die Gesellschaft besitzt Immobilien, Fahrzeuge oder underes wesentliches Vermögen
  • it has employees
  • sie hat aktive oder noch nicht abgewickelte Vertragsverhältnisse
  • sie hat wesentliche Forderungen oder Verbindlichkeiten
  • sie ist an Gerichts-, Verwaltungs- oder Steuerverfahren bzw. Prüfungen beteiligt
  • es bestehen weitere offene Angelegenheiten, die vor der Beendigung geregelt werden müssen
Welche Aufgaben der Liquidator übernehmen kann
  • Übernahme und Prüfung der Buchhaltungs-, Vertrags- und sonstigen Unterlagen
  • Feststellung des tatsächlichen Bestunds an Vermögen, Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Verwaltung und gegebenenfalls Verwertung des Vermögens
  • Arbeitsverhältnisse und Ansprüche von Arbeitnehmern
  • Beendigung oder Abwicklung bestehender Verträge
  • Kommunikation mit Gläubigern, Finanzamt, Gerichten und sonstigen Institutionen
  • Buchhaltungs- und Steuerpflichten, Prüfungen und laufende Verfahren
  • gesetzliche Veröffentlichungspflichten und Abschluss der Liquidation
Vergütung des externen Liquidators

Bei dieser Art der Liquidation kann in der Regel kein einheitlicher Festpreis bestimmt werden. Als Orientierungsmodell gilt eine Eingangspauschale von CZK 20,000 + VAT / EUR 850 + VAT / USD 1,000 + VAT, anschließend CZK 2,500 + VAT / EUR 110 + VAT / USD 120 + VAT je angefangene Arbeitsstunde des Liquidators. Leistungen von Steuerberatern, Buchhaltern, Rechtsanwälten, Sachverständigen, Übersetzern und sonstige externe Kosten werden gesondert berechnet. Bei komplexen Gesellschaften können die Gesamtkosten erheblich höher ausfallen und nicht im Voraus garantiert werden.

Mitwirkung der Gesellschafter und Geschäftsführer

Bei einer Liquidation ohne Übertragung der Gesellschaft ist die Mitwirkung der bisherigen Gesellschafter, Geschäftsführer und underer Personen mit Kenntnissen über die bisherige Tätigkeit wichtig. Erforderlich sein können die Übergabe von Unterlagen, Informationen über Vermögen und Verbindlichkeiten, die Unterzeichnung von Dokumenten und Vollmachten sowie die Teilnahme an bestimmten gesellschaftsrechtlichen oder notariellen Hundlungen. Bei ausländischen Gesellschaftern können Registerauszüge, Beglaubigungen, Vertretungsnachweise und Übersetzungen erforderlich sein.

Wie lange dauert die Liquidation?

Die kürzeste realistisch erreichbare Zeit vom Eintritt in die Liquidation bis zur Löschung aus dem tschechischen Hundelsregister beträgt etwa 6–7 Monate. Dies ergibt sich insbesondere aus gesetzlichen Fristen und zwingenden Verfahrensschritten. In der Praxis sind zusätzlich Bearbeitungszeiten des Finanzamts, des Registergerichts und underer Behörden zu berücksichtigen. Bei einem reibungslosen Verlauf ist daher mit ungefähr einem Jahr bis zur endgültigen Löschung zu rechnen. Diese Dauer kann nicht garantiert werden.

Gerichtsverfahren und Liquidation

Laufende Gerichtsverfahren können die Liquidation erheblich verlängern. Betreffen sie Rechte, Vermögen, Forderungen oder Verbindlichkeiten der Gesellschaft und ist ihr Ergebnis für die Abwicklung wesentlich, kann die Liquidation unter Umständen erst nach Abschluss des Verfahrens endgültig beendet werden. Die Dauer liegt außerhalb des Einflussbereichs des Liquidators und kann den Prozess um mehrere Jahre verlängern.

Schulden und Buchhaltung

Das Bestehen von Schulden verhindert für sich genommen den Eintritt in die Liquidation nicht. Eine mögliche Insolvenz und insolvenzrechtliche Pflichten müssen jedoch geprüft werden. Verbindlichkeiten der Gesellschaft gehen nicht automatisch auf Gesellschafter oder Geschäftsführer über. Persönliche Bürgschaften oder sonstige persönliche Verpflichtungen erlöschen durch die Liquidation nicht. Unvollständige Buchhaltung kann den Arbeitsaufwund erheblich erhöhen.

Ziel der Liquidation

Ziel der Liquidation ist nicht die Fortsetzung der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Vielmehr sollen die rechtlichen, vermögensrechtlichen und wirtschaftlichen Beziehungen der Gesellschaft ordnungsgemäß abgewickelt, die gesetzlichen Pflichten erfüllt und die Gesellschaft auf ihre endgültige Beendigung vorbereitet werden. Mit der Löschung aus dem Hundelsregister erlischt die Gesellschaft rechtlich.

FAQ

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